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Hinweisgebersysteme in Unternehmen rechtssicher gestalten

Leitfaden von Kristina Harrer-Kouliev (Leiterin der BdS-Rechtsabteilung) gibt wertvolle Einblicke in neue Gesetzgebung

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die sog. Whistleblowing-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Wie auch die Richtlinie bezweckt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz den Schutz für Personen, die Verstöße im beruflichen Kontext melden oder offenlegen, „wirksam und nachhaltig“ zu verbessern. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz betrifft in wesentlichen Teilen auch die Arbeitsbeziehungen und hält für Unternehmen einige neue Pflichten bereit.

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen u.a. Unternehmen ab 50 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme zur Meldung von Verstößen im beruflichen Kontext einrichten und betreiben. Das gilt für größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten schon seit dem 2. Juli 2023. Aber nun drängt auch für kleinere Unternehmen die Zeit! Denn: für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung interner Meldesysteme ab dem 17. Dezember 2023.

Das in der Reihe BDAktuell erschienene Buch „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die betriebliche Praxis“ stellt für Arbeitgeber und Verantwortliche in Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes verständlich und praxisorientiert dar. Mit zahlreichen Anwendungstipps bietet das Buch eine wertvolle Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung der internen Hinweisgebersysteme in Unternehmen.

Neben den Erläuterungen der neuen rechtlichen Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt das Werk für die Praxis wichtige Handlungshinweise zu den sich ergebenden Herausforderungen im Zusammenhang mit angrenzenden Rechtsgebieten. Insbesondere werden Fragen der betrieblichen Mitbestimmung bei der Einführung von Meldesystemen in den Unternehmen sowie Fragen des Datenschutzes erörtert. Dabei sorgen Rechtsprechungszitate und Hinweisboxen für besondere Praxisnähe.

Was das Buch aber für die Praxis besonders wertvoll macht, sind die zahlreichen Musterformulierungen und Checklisten zum elektronischen Download. Zum Beispiel müssen Unternehmen ihre Beschäftigten über interne und externe Möglichkeiten der Meldung von Verstößen informieren. Hierbei müssen auch zahlreiche formelle Anforderungen beachtet werden, die in einem im Downloadcenter des Buches abrufbaren Musterinformationsschreiben alle rechtssicher enthalten sind.

Zum Nachschlagen sind die gesetzlichen Grundlagen ebenfalls Bestandteil der Publikation.

Autorin des Buches ist Kristina Harrer-Kouliev, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die seit September 2023 die Rechtsabteilung des BdS leitet. Aufgrund ihrer langjährigen Expertise im Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere im Datenschutz, hat die Juristin die Gesetzgebung zum Hinweisgeberschutzgesetz auf europäischer und deutscher Ebene begleitet und für die BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) als Sachverständige an der Anhörung zu dem neuen Gesetz im Deutschen Bundestag teilgenommen. Kristina Harrer-Kouliev berät die BdS-Mitglieder in allen rechtlichen Belangen und übernimmt Vortragstätigkeiten aller Art.

BdS-Hauptgeschäftsführer Markus Suchert

Markus Suchert, BdS-Hauptgeschäftsführer sagt zum Engagement seiner Mitarbeiterin: „Der Leitfaden zum Hinweisgeberschutz bietet nicht nur Unternehmen der Systemgastronomie eine praxisnahe Hilfestellung zur rechtssicheren Umsetzung der Vorgaben zum Hinweisgeberschutzgesetz im eigenen Betrieb. Aber ich freue mich sehr, dass insbesondere den BdS-Mitgliedern die ausgezeichnete arbeitsrechtliche Expertise von Kristina tagtäglich in der rechtlichen Beratung exklusiv zur Verfügung steht.

Das Buch kann unter diesem Link in der Arbeitgeberbibliothek der GDA I Gesellschaft für Marketing und Service der deutschen Arbeitgeber mbH bestellt werden. Dieser Link bietet auch eine Leseprobe des Buches.

 

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